Allgemeine Geschäftsbedingungen der SIA “Jelgavas tipogrāfija”
Jelgava, 25. Juni 2025
Dieses Dokument beschreibt die Bedingungen, die unsere Rechtsverhältnis mit dem KUNDEN regeln. Diese Geschäftsbedingungen sind für alle Projekte oder Dienstleistungen, die von JELGAVAS TIPOGRĀFIJA erbracht werden, sofern nicht eine gesonderte, spezifische schriftliche Vereinbarung oder ein Vertrag zwischen dem KUNDEN und JELGAVAS TIPOGRĀFIJA geschlossen wurde.
1. Arbeits- und Abrechnungsphasen
1.1. Projekte werden in logische Arbeitsphasen unterteilt, einschließlich der Materialbeschaffung. Wenn der KUNDE das Projekt storniert, wird dem KUNDEN eine Rechnung für das Material und die bereits abgeschlossenen Produktionsphasen gestellt. Diese Bedingungen treten in Kraft, sobald der KUNDE schriftlich (einschließlich per Fax, E-Mail, WhatsApp, SMS usw.) die Arbeitsaufnahme verlangt.
1.2. Wenn der KUNDE vor Beginn der Druckarbeiten einen Test-/Probedruck wünscht, wird dieser als separater Auftrag behandelt, für den eine entsprechende Vergütung festgelegt wird. Für alle Korrekturen an den Druckdateien des KUNDEN oder zusätzliche Anforderungen, die nach Produktionsbeginn eingereicht werden und Stillstand verursachen, wird eine zusätzliche Vergütung festgelegt.
2. Kostenvoranschlag
2.1. Jeder Kostenvoranschlag basiert auf einer schriftlichen Preisanfrage des KUNDEN. Mit der Bestätigung des Kostenvoranschlags und der Auftragserteilung erklärt sich der KUNDE mit der Zusammenarbeit mit JELGAVAS TIPOGRĀFIJA gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
2.2. Vor Arbeitsbeginn wird dem KUNDEN empfohlen, den Kostenvoranschlag sorgfältig zu prüfen. Mit der Einigung über die Kosten vereinbaren beide Parteien auch die Bedingungen für die Dateieinreichung und die Fristen. Der Kostenvoranschlag ist 30 Tage gültig. Änderungen, die der KUNDE anfordert, können den Zeitplan beeinflussen und zusätzliche Kosten verursachen. Wenn der KUNDE in seinem Wohnsitzland nicht mehrwertsteuerpflichtig ist oder keine USt-IdNr. angegeben hat, wendet JELGAVAS TIPOGRĀFIJA den gesetzlich in Lettland geltenden Mehrwertsteuersatz an.
2.3. Wenn der KUNDE nach Auftragsbestätigung Materialien oder technische Spezifikationen ändert, behält sich JELGAVAS TIPOGRĀFIJA das Recht vor, bereits bestellte Materialien zu berechnen und die Kosten entsprechend der geänderten Projektspezifikation anzupassen.
3. Einreichung von Druckdateien und Satzarbeiten
3.1. Jeder Kostenvoranschlag basiert auf druckfertigen PDF-Dateien, die den von JELGAVAS TIPOGRĀFIJA festgelegten Standards entsprechen (abrufbar hier). Der KUNDE muss sicherstellen, dass alle eingereichten Dateien diesen Anforderungen entsprechen. Entsprechen die Dateien nicht den Druckstandards von JELGAVAS TIPOGRĀFIJA, wird eine zusätzliche Gebühr für die Druckaufbereitung berechnet. JELGAVAS TIPOGRĀFIJA haftet nicht für die Druckqualität von Bildern, wenn diese durch unzureichende oder nicht geeignete Auflösung der vom KUNDEN bereitgestellten Dateien verursacht wurde. Der Stundensatz für Satzarbeiten beträgt 30 EUR. Im Falle einer Stornierung wird die für den Satz aufgewendete Zeit vollständig in Rechnung gestellt. Die Druckdateien werden 12 Monate nach Abschluss des Auftrags gespeichert und können danach gelöscht werden.
3.2. Versäumt der KUNDE den Abgabetermin für die Druckdateien, müssen beide Parteien ein neues Einreichungs- und Lieferdatum vereinbaren. Kommt keine Einigung zustande, gilt der Auftrag als storniert.
4. Änderungen und Korrekturen
4.1. Jede neue Arbeit, die der KUNDE nach der Bestätigung der Preisanfrage und des Kostenvoranschlags anfordert und die von JELGAVAS TIPOGRĀFIJA ausgeführt wird, gilt als Änderung oder Korrektur. Wenn sich die technische Spezifikation infolge dieser Änderungen wesentlich von der ursprünglichen Spezifikation unterscheidet, kann JELGAVAS TIPOGRĀFIJA dem KUNDEN einen neuen Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorlegen. Kommt keine Einigung zustande, gilt der Auftrag als storniert.
5. Ausführungsfrist
5.1. Der KUNDE erteilt den Auftrag mindestens zwei Wochen vor Einreichung der Druckdateien. Die meisten Druckaufträge werden innerhalb von 10–15 vollständigen Arbeitstagen ausgeführt, sofern alle für die Produktion erforderlichen Materialien verfügbar sind und die Produktionskapazität dies zulässt. Größere oder spezialisierte Projekte benötigen zusätzliche Zeit. Die Ausführungsfrist beginnt am nächsten Werktag nach dem schriftlichen Eingang der Druckfreigabe der Dateien in niedriger Auflösung per E-Mail vom KUNDEN. JELGAVAS TIPOGRĀFIJA haftet nicht für Verzögerungen, wenn der KUNDE die Freigabe oder erforderliche Informationen verspätet einreicht.
5.2. Wenn der KUNDE das Projekt für 30 Tage oder länger unterbricht, muss er die bis zum Zeitpunkt der Unterbrechung angefallenen Material- und Arbeitskosten vollständig begleichen.
6. Untervergabe
6.1. JELGAVAS TIPOGRĀFIJA ist berechtigt, Unteraufträge zu vergeben, sofern der KUNDE nichts anderes angibt. Das Unternehmen übernimmt die Verantwortung für die Qualität der Leistungen von Subunternehmern.
7. Produktionsabweichungen
7.1. Der KUNDE akzeptiert eine Über- oder Unterlieferung von bis zu 4% des Auftragsvolumens. JELGAVAS TIPOGRĀFIJA stellt eine Rechnung über die tatsächlich gelieferte Menge aus. Wenn der KUNDE eine garantierte Auflage verlangt, müssen die Toleranzen bereits in der Preisanfrage angegeben werden.
8. Farbabstimmung, Andruck und Druckqualität
8.1. Aufgrund unterschiedlicher Papiersorten und möglicher Farbveränderungen durch Veredelungsprozesse wie Laminieren oder Lackieren kann JELGAVAS TIPOGRĀFIJA keine exakte Übereinstimmung mit dem Andruck garantieren.
8.2. Wenn der KUNDE keinen farbverbindlichen Andruck anfordert, sondern ein bereits gedrucktes Buch oder einen eigenen Ausdruck als Referenz vorlegt, wird JELGAVAS TIPOGRĀFIJA ihr Bestes tun, um das Endprodukt so nah wie möglich an das Muster heranzuführen. Aufgrund technischer Abweichungen, Alterung der Materialien oder Papierverfärbung kann jedoch keine vollständige Farbgenauigkeit garantiert werden.
8.3. Die einzige akzeptierte und verbindliche Referenz für den Druck ist ein Andruck auf geeignetem gestrichenem oder ungestrichenem Papier im Maßstab 1:1. Jeder Andruck muss Folgendes enthalten: Druckdatum, Dateiname, verwendeter Druckstandard, Ugra/Fogra Media Wedge Version 3 sowie eine Validierungsmarkierung, die die Übereinstimmung mit dem ausgewählten Druckstandard bestätigt.
9. Fehler und Mängel
9.1. Der KUNDE ist dafür verantwortlich, die Korrektheit der Andrucke sorgfältig zu prüfen, einschließlich Rechtschreibung und technischer Abbildungen. JELGAVAS TIPOGRĀFIJA übernimmt keine Haftung für Fehler oder Mängel, die aus vom KUNDEN übermittelten Dateien resultieren.
10. Reklamationen
10.1. Alle Reklamationen und Beanstandungen müssen innerhalb von 10 (zehn) Arbeitstagen nach Erhalt der Produkte schriftlich eingereicht werden. Reklamationen, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
11. Schutz geistigen Eigentums
11.1. Der KUNDE ist allein dafür verantwortlich, dass alle an JELGAVAS TIPOGRĀFIJA übermittelten Materialien zur Reproduktion oder zur Durchführung von Aufträgen den geltenden Urheberrechten, Markenrechten und Patentschutzbestimmungen entsprechen.
11.2. Der KUNDE übernimmt sämtliche Verpflichtungen in Bezug auf diese Materialien und verpflichtet sich, JELGAVAS TIPOGRĀFIJA für etwaige Verluste, Kosten oder Schadenersatzforderungen zu entschädigen und das Unternehmen gegen rechtliche Schritte, Verfahren oder sonstige Ansprüche zu verteidigen, die aus der rechtswidrigen Nutzung geschützter Inhalte (Bilder, Slogans, Marken oder grafische Arbeiten) entstehen.
12. Veröffentlichungsrechte
12.1. JELGAVAS TIPOGRĀFIJA behält sich das Recht vor, zum Zwecke der Werbung und Vermarktung Arbeiten, die für den KUNDEN erstellt wurden, unentgeltlich zu fotografieren, zu verbreiten oder zu veröffentlichen – einschließlich der Nennung des Auftraggebers.
13. Rücktrittsrecht
13.1. JELGAVAS TIPOGRĀFIJA behält sich das Recht vor, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn dessen Inhalt pornografisch, hetzerisch, unethisch ist, unter nationale oder internationale Sanktionen fällt, den Unternehmenswerten widerspricht oder aus anderen Gründen untragbar ist.
14. Lieferung und Transport
14.1. Der Kostenvoranschlag kann eine Lieferung an eine Adresse enthalten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Die Standardlieferbedingungen entsprechen den INCOTERMS 2020 DAP (delivered-at-place – geliefert am benannten Ort). Änderungen der Lieferbedingungen führen zu einer entsprechenden Anpassung der Gebühren basierend auf den geltenden Transportkosten.
14.2. Der KUNDE muss spätestens eine Woche vor dem Versand die Lieferadresse angeben. Erfolgt dies nicht, kann JELGAVAS TIPOGRĀFIJA keine fristgerechte Lieferung garantieren. Bei vereinbarter Eillieferung trägt der KUNDE alle damit verbundenen Zusatzkosten.
15. Lagerung fertiger Produkte
15.1. Nach Erhalt der fertigen Produkte ist der KUNDE für deren sachgemäße Lagerung verantwortlich. JELGAVAS TIPOGRĀFIJA übernimmt keine Haftung für Verformungen von Papier- und Kartonprodukten, wenn die vom Unternehmen vorgegebenen Hinweise zur Akklimatisierung und Lagerung (abrufbar hier) nicht eingehalten werden.
16. Eigentum und Verantwortung des Auftraggebers
16.1. Wenn der KUNDE eigene Materialien liefert, trägt er die Verantwortung für deren Qualität und Eignung. JELGAVAS TIPOGRĀFIJA behält sich das Recht vor, die Leistung zu verweigern, wenn die gelieferten Materialien qualitativ unzureichend sind. Der KUNDE ist verpflichtet, ausreichendes Zusatzmaterial zur Verfügung zu stellen, um die Produktionsanforderungen zu erfüllen.
16.2. Nach vorheriger Vereinbarung kann JELGAVAS TIPOGRĀFIJA dem KUNDEN die Kosten für Transport und Lagerung des vom KUNDEN zur Verfügung gestellten Papiers oder anderer Materialien in Rechnung stellen.
17. Zahlungsbedingungen
17.1. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Vorauszahlung von 100% erforderlich (mindestens 50% vor der Bestellung von Papier und Materialien, der Restbetrag vor Versand der fertigen Produkte an den KUNDEN). Für regelmäßige Geschäftspartner mit Kreditversicherung kann basierend auf den Finanzkennzahlen (Bilanz, G+V) ein Kreditlimit und eine spätere Zahlung vereinbart werden.
17.2. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszinssatz von 0,07% pro Tag berechnet. Wenn Zahlungsverzug zu Streitigkeiten oder rechtlichen Schritten führt, verpflichtet sich der KUNDE, alle JELGAVAS TIPOGRĀFIJA entstehenden Rechts- und Inkassokosten zu übernehmen. Das Forderungsmanagement erfolgt in Zusammenarbeit mit einer Kreditversicherungsgesellschaft.
18. Höhere Gewalt (Force Majeure)
18.1. Die Parteien haften nicht, wenn die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt unmöglich wird. Als höhere Gewalt gelten Umstände, die von der betroffenen Partei weder vorhersehbar noch verhinderbar waren, außerhalb ihrer Kontrolle liegen und die Vertragserfüllung unmöglich machen.
18.2. Als höhere Gewalt gelten unter anderem: Krieg, Blockade, Embargo, Export- und Importverbote, Epidemien, Pandemien, militärische Aktionen, Terrorakte, Cyberangriffe, nationale oder internationale Sanktionen, Naturkatastrophen, Brände, Überschwemmungen, Wirbelstürme, andere Naturereignisse sowie soziale Konflikte (Streiks, Boykotte, Aussperrungen) oder sonstige außergewöhnliche Umstände, die bei Vertragsschluss und -erfüllung nicht vorhersehbar waren.
18.3. Die Partei, die von höherer Gewalt betroffen ist, muss die andere Partei schriftlich innerhalb von 3 (drei) Tagen ab Eintritt der Umstände benachrichtigen, unter Angabe der Art, des Beginns und des voraussichtlichen Endes der Situation, sofern möglich.
18.4. Nach Wegfall höherer Gewalt vereinbaren die Parteien schriftlich eine Verlängerung oder Beendigung des Vertrags. Falls keine Einigung erzielt werden kann oder die höhere Gewalt länger als 1 (einen) Monat andauert, kann jede Partei den Vertrag einseitig kündigen.
19. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
19.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Republik Lettland.
19.2. Alle Streitigkeiten und Ansprüche sind zunächst durch Verhandlungen zu lösen. Falls innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Einleitung der Verhandlungen oder nach Erhalt einer schriftlichen Beschwerde keine Einigung erzielt wird, werden alle Beschwerden, Klagen und Ansprüche vor den Gerichten der allgemeinen Gerichtsbarkeit der Republik Lettland, am rechtlichen Sitz von JELGAVAS TIPOGRĀFIJA, verhandelt.
20. Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
20.1. Mit der Erteilung eines Auftrags an JELGAVAS TIPOGRĀFIJA akzeptiert der KUNDE diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt und vorbehaltlos.