BEI DER BESTELLUNG MUSS DER AUFTRAGGEBER FOLGENDE INFORMATIONEN ANGEBEN:
- Die Lieferadresse muss spätestens 5 Tage vor dem geplanten Versanddatum der Fracht bekannt gemacht werden.
- Bezüglich Lieferadresse sind auch die Arbeitszeiten, Bestimmungen und Liefermöglichkeiten (Fahrzeug mit oder ohne Hebebühne) anzugeben.
- Sonstige Verpackungsvorschriften nach Wunsch des Kunden:
- Verpacken der Produktion direkt auf Paletten (ohne zusätzliche Verpackung, Pakete, Kisten usw.);
- Bestellung der Paletten in Spezialgröße;
- Markierung der Kisten, Pakete und Paletten mit Informationen, die für den Auftraggeber relevant sind.